Zuständigkeit der Unfallkasse
Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern ist die „Berufsgenossenschaft“ für den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern. Fast jeder Arbeitnehmer einer Stadt- oder Amts- und Gemeindeverwaltung ist bei uns gegen die Folgen von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten versichert. Arbeiter und Angestellte der Landkreise gehören zur Familie der Versicherten.
Die Ministerien mit sämtlichen Landesbetrieben und nachgeordneten Behörden und Ämtern finden sich ebenfalls in unserem Kataster. Alle abhängig Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Mecklenburg-Vorpommern, mit Ausnahme der Beamten, haben damit
nicht nur denselben Ansprechpartner im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern darüber hinaus die Gewähr,
nach Eintritt eines Versicherungsfalles Anspruch auf die gleiche Leistung zu
haben.
