Die Organisation der sozialen Selbstverwaltung
Vertreterversammlung ──────────────── Widerspruchsausschüsse
┌─────┼───────────┐
Präventionsausschuss │ Rechnungsprüfungsausschuss
│
Vorstand ──────────────────── 2 Rentenausschüsse
│
Geschäftsführer
│
Verwaltung
Als Unfallversicherungsträger hat die UK-MV das Recht der Selbstverwaltung durch die Versicherten und die Arbeitgeber der Mitgliedsunternehmen. So treffen die Sozialpartner die grundlegenden und wichtigen Entscheidungen selbst. Zum Beispiel
entscheiden Versicherte und Arbeitgeber über die autonomen Rechtsvorschriften der UK-MV, ihre Finanzmittel, die Anzahl ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Bezahlung. Dieses Selbstverwaltungsrecht sichert der UK-MV eine Unabhängigkeit
gegenüber staatlichen Organen und stärkt die Eigenverantwortung.
