Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern


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Aufgaben und Leistungen

Die Abteilung Prävention hat nach § 14 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Unfallversicherung – (SGB VII) die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame „Erste Hilfe“ zu sorgen, wobei für die Umsetzung der einzelnen diesbezüglichen Maßnahmen vor Ort im Betrieb gem. § 21 Abs. 1 SGB VII der Unternehmer verantwortlich ist.

Nähere Ausführungen zur Erfüllung dieser Aufgaben sind den nachfolgend aufgeführten Rubriken zu entnehmen.
 

Bildungsarbeit/Schulung
Gesundheitsförderung
Information
Erste Hilfe
Beratung/Überwachung
Organisationsberatung
Entwicklung von Vorschriften
Wissenschaftl. Projekte/Forschung