Aufgaben und Leistungen
Die Abteilung Prävention hat nach § 14 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch – Gesetzliche
Unfallversicherung – (SGB VII) die Aufgabe, mit allen geeigneten Mitteln für
die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame „Erste Hilfe“ zu sorgen, wobei für
die Umsetzung der einzelnen diesbezüglichen Maßnahmen vor Ort im Betrieb gem. § 21
Abs. 1 SGB VII der Unternehmer verantwortlich ist.
Nähere Ausführungen zur Erfüllung dieser Aufgaben sind den nachfolgend aufgeführten Rubriken zu entnehmen.
